Ratgeber · Mietsonderverwaltung
Aufgaben, Unterschied zur WEG-Verwaltung und für wen sie sich lohnt – einfach erklärt.
Sie besitzen eine vermietete Eigentumswohnung und fragen sich, wer sich eigentlich um Ihren Mieter kümmert? Die Hausverwaltung des Gebäudes ist es in der Regel nicht. Dafür gibt es die Mietsonderverwaltung – kurz SEV.
In einem Haus mit Eigentumswohnungen gibt es fast immer eine WEG-Verwaltung. Sie wird von der Eigentümergemeinschaft beauftragt und verwaltet das Gemeinschaftseigentum. Sie erstellt die Hausgeldabrechnung, lädt zur Eigentümerversammlung ein und beauftragt Reparaturen am Gebäude.
Was viele Eigentümer überrascht: Für Ihr Mietverhältnis ist die WEG-Verwaltung nicht zuständig. Ob Ihr Mieter pünktlich zahlt, wer die Nebenkostenabrechnung für ihn erstellt oder wer einen neuen Mieter sucht – das ist Sache des einzelnen Eigentümers.
Jeden Monat wird geprüft, ob die Miete vollständig eingegangen ist. Bei Rückständen wird erinnert und gemahnt, bevor aus einer vergessenen Überweisung ein größeres Problem wird.
Aus der Hausgeldabrechnung der WEG-Verwaltung werden die Kosten herausgerechnet, die der Mieter laut Mietvertrag tragen muss. Daraus entsteht die Betriebskostenabrechnung für den Mieter. Wichtig: Sie muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen – sonst kann eine Nachzahlung in der Regel nicht mehr verlangt werden.
Tropfender Wasserhahn, Frage zur Abrechnung, Schlüssel verloren: Der Mieter meldet sich bei der Verwaltung, nicht bei Ihnen. Handwerker und Termine vor Ort werden koordiniert.
Ist eine Index- oder Staffelmiete vereinbart, wird die Miete zum richtigen Zeitpunkt und in der richtigen Form angepasst.
Zieht ein Mieter aus, übernimmt die Verwaltung auf Wunsch Inserat, Besichtigungen, Mietvertrag und Wohnungsübergabe mit Protokoll.
Die Mietsonderverwaltung ist das Bindeglied zwischen Ihnen, Ihrem Mieter und der Hausverwaltung des Gebäudes.
Als Faustregel gilt: Je weiter Sie von der Wohnung entfernt wohnen und je weniger Zeit Sie haben, desto sinnvoller ist eine Verwaltung.
Bei uns geht das in drei Schritten: Am ersten Tag sprechen wir über Ihre Wohnung und Ihre Situation. Am zweiten Tag erhalten Sie ein festes, unverbindliches Angebot. Zum nächsten Monatswechsel übernehmen wir Unterlagen und Mietkonto und informieren Ihren Mieter.
Die WEG-Verwaltung verwaltet das Haus, die Mietsonderverwaltung verwaltet Ihre Wohnung. Wer vermietet und sich um Mieteingang, Nebenkosten und Mieteranliegen nicht selbst kümmern möchte, ist mit einer Mietsonderverwaltung gut beraten.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.
Unverbindlich anfragen – wir melden uns in der Regel innerhalb von 48 Stunden.