Verwalterwechsel · München, Bayern & Baden-Württemberg

Unzufrieden mit Ihrer Verwaltung? Der Wechsel ist einfacher als gedacht.

Keine Antworten, fehlende Abrechnungen, niemand fühlt sich zuständig? Wir übernehmen Ihre vermietete Wohnung oder Ihre Eigentümergemeinschaft – mit festem Ablauf und ohne dass Sie sich um die Übergabe kümmern müssen.

01 — Kennen Sie das?

Typische Gründe für einen Wechsel

Bei uns ist jedes Anliegen ein Ticket mit klarer Verantwortung – unser Ziel ist eine Antwort in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Keine Antwort

Anfragen bleiben tagelang liegen. Mieter und Eigentümer warten, Probleme werden größer.

Abrechnungen fehlen

Die Nebenkosten- oder Hausgeldabrechnung kommt zu spät oder ist nicht nachvollziehbar.

Niemand ist zuständig

Wechselnde Ansprechpartner, Anliegen gehen verloren, und am Ende kümmern Sie sich doch selbst.

02 — Zwei Wege

Was wechseln Sie?

Ob Ihre einzelne vermietete Wohnung oder die Verwaltung der ganzen Eigentümergemeinschaft – der Ablauf ist unterschiedlich.

01

Mietsonder­verwaltungfür Ihre vermietete Wohnung

Sie kündigen den Verwaltungsvertrag bei Ihrer bisherigen Verwaltung – die Frist steht in Ihrem Vertrag. Zum Vertragsende übernehmen wir Unterlagen und Mietkonto und informieren Ihren Mieter.

Kündigung nach VertragÜbernahme zum MonatswechselMieter wird informiert
02

WEG-Verwaltungfür Ihre Eigentümergemeinschaft

Über den Wechsel entscheidet die Eigentümerversammlung per Beschluss. Der Verwalter kann jederzeit abberufen werden; sein Vertrag endet spätestens sechs Monate danach (§ 26 WEG). Auf Wunsch stellen wir uns der Gemeinschaft vor und begleiten die Übergabe.

Beschluss der Eigentümer§ 26 WEGÜbergabe begleitet

03 — Ablauf

So läuft der Wechsel zu uns

Sie entscheiden – wir kümmern uns um den Rest.

Tag 1

Erstgespräch

Sie schildern uns Ihre Situation und was bei der bisherigen Verwaltung nicht läuft – telefonisch oder per Anfrageformular.

Tag 2

Festes Angebot

Sie erhalten ein klares, unverbindliches Angebot – ohne versteckte Kosten.

Zum Vertragsende

Übernahme

Wir übernehmen Unterlagen und Konten von der bisherigen Verwaltung und informieren Mieter bzw. Eigentümer.

04 — Checkliste

Diese Unterlagen helfen beim Start

Sie müssen nicht alles parat haben – fehlende Unterlagen klären wir gemeinsam mit der bisherigen Verwaltung.

Mietsonderverwaltung

Mietvertrag mit Nachträgen · letzte Nebenkostenabrechnung · Nachweis der Kaution · Kontaktdaten des Mieters · aktuelle Hausgeldabrechnung · Kontakt der WEG-Verwaltung

WEG-Verwaltung

Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung · Beschlusssammlung und Protokolle · letzte Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan · Verträge mit Dienstleistern · Konten der Gemeinschaft und Erhaltungsrücklage

05 — Häufige Fragen

Fragen zum Verwalterwechsel

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an: 089 244141530, Mo–Do 9–15 Uhr, Fr 9–13 Uhr.

Wie lange dauert der Wechsel?

Das hängt von der Kündigungsfrist in Ihrem bisherigen Vertrag ab. Sobald der Vertrag endet, übernehmen wir zum nächsten Monatswechsel.

Muss ich der bisherigen Verwaltung selbst kündigen?

Bei der Mietsonderverwaltung kündigen Sie als Vertragspartner selbst. Bei der WEG-Verwaltung entscheidet die Eigentümerversammlung per Beschluss.

Was ändert sich für meinen Mieter?

Für Ihren Mieter ändert sich vor allem der Ansprechpartner. Wir informieren ihn rechtzeitig über den Wechsel.

Was kostet der Wechsel?

Sie erhalten ein festes, unverbindliches Angebot – ohne versteckte Kosten.

Übernehmen Sie auch Wohnungen außerhalb Münchens?

Ja – wir verwalten Wohnungen rund um München, in Bayern und in Baden-Württemberg.

Bereit für den Wechsel?

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir melden uns in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Wechsel anfragen →