Verwalterwechsel · München, Bayern & Baden-Württemberg
Keine Antworten, fehlende Abrechnungen, niemand fühlt sich zuständig? Wir übernehmen Ihre vermietete Wohnung oder Ihre Eigentümergemeinschaft – mit festem Ablauf und ohne dass Sie sich um die Übergabe kümmern müssen.
01 — Kennen Sie das?
Bei uns ist jedes Anliegen ein Ticket mit klarer Verantwortung – unser Ziel ist eine Antwort in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
Anfragen bleiben tagelang liegen. Mieter und Eigentümer warten, Probleme werden größer.
Die Nebenkosten- oder Hausgeldabrechnung kommt zu spät oder ist nicht nachvollziehbar.
Wechselnde Ansprechpartner, Anliegen gehen verloren, und am Ende kümmern Sie sich doch selbst.
02 — Zwei Wege
Ob Ihre einzelne vermietete Wohnung oder die Verwaltung der ganzen Eigentümergemeinschaft – der Ablauf ist unterschiedlich.
Sie kündigen den Verwaltungsvertrag bei Ihrer bisherigen Verwaltung – die Frist steht in Ihrem Vertrag. Zum Vertragsende übernehmen wir Unterlagen und Mietkonto und informieren Ihren Mieter.
Über den Wechsel entscheidet die Eigentümerversammlung per Beschluss. Der Verwalter kann jederzeit abberufen werden; sein Vertrag endet spätestens sechs Monate danach (§ 26 WEG). Auf Wunsch stellen wir uns der Gemeinschaft vor und begleiten die Übergabe.
03 — Ablauf
Sie entscheiden – wir kümmern uns um den Rest.
Sie schildern uns Ihre Situation und was bei der bisherigen Verwaltung nicht läuft – telefonisch oder per Anfrageformular.
Sie erhalten ein klares, unverbindliches Angebot – ohne versteckte Kosten.
Wir übernehmen Unterlagen und Konten von der bisherigen Verwaltung und informieren Mieter bzw. Eigentümer.
04 — Checkliste
Sie müssen nicht alles parat haben – fehlende Unterlagen klären wir gemeinsam mit der bisherigen Verwaltung.
Mietvertrag mit Nachträgen · letzte Nebenkostenabrechnung · Nachweis der Kaution · Kontaktdaten des Mieters · aktuelle Hausgeldabrechnung · Kontakt der WEG-Verwaltung
Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung · Beschlusssammlung und Protokolle · letzte Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan · Verträge mit Dienstleistern · Konten der Gemeinschaft und Erhaltungsrücklage
05 — Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an: 089 244141530, Mo–Do 9–15 Uhr, Fr 9–13 Uhr.
Das hängt von der Kündigungsfrist in Ihrem bisherigen Vertrag ab. Sobald der Vertrag endet, übernehmen wir zum nächsten Monatswechsel.
Bei der Mietsonderverwaltung kündigen Sie als Vertragspartner selbst. Bei der WEG-Verwaltung entscheidet die Eigentümerversammlung per Beschluss.
Für Ihren Mieter ändert sich vor allem der Ansprechpartner. Wir informieren ihn rechtzeitig über den Wechsel.
Sie erhalten ein festes, unverbindliches Angebot – ohne versteckte Kosten.
Ja – wir verwalten Wohnungen rund um München, in Bayern und in Baden-Württemberg.
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir melden uns in der Regel innerhalb von 48 Stunden.